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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Atlantis Umzüge
Inhaber: Mehmet Emin Aktan
Adresse: Firlstraße 30, 12459 Berlin, Deutschland

Stand: Mai 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Atlantis Umzüge, Mehmet Emin Aktan, Firlstraße 30, 12459 Berlin, nachfolgend „Möbelspediteur“ oder „Atlantis Umzüge“ genannt, und dem Auftraggeber über die Durchführung von Umzügen, Transporten, Verpackungsarbeiten, Montageleistungen, Einlagerungen sowie sonstigen damit verbundenen Zusatzleistungen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Atlantis Umzüge diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss und Auftragserteilung

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von Atlantis Umzüge annimmt oder Atlantis Umzüge den Auftrag schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Textform bestätigt.

Grundlage des Vertrages sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen. Hierzu können insbesondere gehören:

  • Planung und Durchführung des Umzugs
  • Transport des Umzugsgutes
  • Be- und Entladen
  • Tragearbeiten
  • Möbelmontage und Möbeldemontage, soweit vereinbart
  • Verpackungsarbeiten, soweit vereinbart
  • Entrümpelung, Entsorgung oder Einlagerung, soweit vereinbart

Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrages und können gesondert berechnet werden.

Atlantis Umzüge ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrages weitere Frachtführer, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit dadurch berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.

3. Leistungsumfang

Atlantis Umzüge führt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs aus.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind insbesondere, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:

  • Elektro-, Gas-, Wasser- und Installationsarbeiten
  • Dübel-, Bohr-, Renovierungs- oder Malerarbeiten
  • Küchenmontagen oder komplexe Spezialmontagen
  • Entrümpelung und Entsorgung
  • Reinigung der alten oder neuen Wohnung
  • Einrichtung von Halteverbotszonen
  • Transport besonders schwerer Gegenstände wie Klaviere, Tresore, große Aquarien oder Maschinen
  • Verpackung von Umzugsgut
  • Abbau und Aufbau individuell angefertigter Möbel
  • Einlagerung

Werden solche Leistungen nachträglich gewünscht oder notwendig, können sie gesondert berechnet werden.

4. Zusatzleistungen und Mehraufwand

Zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vergüten, wenn sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.

Dies gilt insbesondere, wenn:

  • der Auftraggeber nach Vertragsschluss weitere Leistungen wünscht,
  • die tatsächliche Menge des Umzugsgutes erheblich von den Angaben des Auftraggebers abweicht,
  • zusätzliche Räume, Keller, Dachböden, Garagen oder Lagerflächen hinzukommen,
  • längere Laufwege entstehen als angegeben,
  • ein Aufzug nicht vorhanden, nicht nutzbar oder zu klein ist,
  • Parkmöglichkeiten fehlen oder Wartezeiten entstehen,
  • Möbel nicht wie angegeben zerlegt oder vorbereitet sind,
  • besondere Gegenstände transportiert werden sollen, die vorher nicht angegeben wurden,
  • der Auftraggeber unzutreffende oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Atlantis Umzüge wird den Auftraggeber, soweit möglich, vor Ausführung zusätzlicher Leistungen über die entstehenden Mehrkosten informieren.

5. Informations- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Atlantis Umzüge rechtzeitig vor Durchführung des Umzugs über alle Umstände zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages wesentlich sind.

Hierzu gehören insbesondere:

  • vollständige und richtige Angaben zum Umzugsgut
  • Anzahl der Kartons und Möbelstücke
  • Etagen an Lade- und Entladestelle
  • Vorhandensein und Größe von Aufzügen
  • Länge der Laufwege
  • Parkmöglichkeiten
  • enge Treppenhäuser, niedrige Durchgänge oder sonstige bauliche Hindernisse
  • besonders schwere, empfindliche oder wertvolle Gegenstände
  • gefährliches Umzugsgut
  • Termine, Zugangsbeschränkungen und Hausordnungen

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Lade- und Entladestellen zugänglich sind und die Durchführung des Umzugs nicht durch vermeidbare Hindernisse erschwert wird.

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet zu prüfen, dass keine Gegenstände irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen werden.

6. Verpackung und Transportsicherung

Soweit kein Verpackungsservice vereinbart wurde, ist der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Verpackung des Umzugsgutes verantwortlich.

Kartons, Kisten und sonstige Behälter müssen so gepackt sein, dass sie für den Transport geeignet sind. Zerbrechliche Gegenstände sind ausreichend zu schützen und deutlich zu kennzeichnen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder empfindliche Teile an Geräten und Möbeln fachgerecht zu sichern. Dies betrifft insbesondere:

  • Waschmaschinen
  • Geschirrspüler
  • Kühlschränke
  • Fernseher
  • Hi-Fi-Anlagen
  • Computer und EDV-Anlagen
  • Drucker
  • Plattenspieler
  • sonstige empfindliche Elektrogeräte

Atlantis Umzüge ist nicht verpflichtet, die fachgerechte Verpackung oder Transportsicherung durch den Auftraggeber zu überprüfen.

7. Besondere und ausgeschlossene Gegenstände

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Atlantis Umzüge rechtzeitig vor Vertragsschluss über besonders wertvolle, empfindliche, gefährliche oder ungewöhnliche Gegenstände zu informieren.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Bargeld
  • Schmuck
  • Edelmetalle
  • Münzen
  • Wertpapiere
  • Urkunden
  • Kunstgegenstände
  • Antiquitäten
  • Waffen
  • Gefahrstoffe
  • brennbare Flüssigkeiten
  • Gasflaschen
  • Chemikalien
  • Medikamente
  • sensible Datenträger
  • Pflanzen
  • Tiere
  • Aquarien
  • Klaviere
  • Tresore
  • besonders schwere oder sperrige Gegenstände

Atlantis Umzüge ist nicht verpflichtet, gefährliche, rechtswidrige oder für einen normalen Umzug ungeeignete Gegenstände zu transportieren.

Wertsachen, persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Medikamente, Schlüssel und wichtige Datenträger sollen vom Auftraggeber grundsätzlich selbst transportiert werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8. Elektro-, Gas-, Wasser-, Dübel- und Installationsarbeiten

Mitarbeiter von Atlantis Umzüge sind nicht zur Durchführung von Elektro-, Gas-, Wasser-, Dübel-, Bohr-, Anschluss-, Renovierungs- oder sonstigen handwerklichen Spezialarbeiten verpflichtet oder berechtigt, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich vereinbart wurden und die Ausführung rechtlich zulässig ist.

Soweit Atlantis Umzüge auf Wunsch des Auftraggebers externe Handwerker vermittelt, haftet Atlantis Umzüge nur für eine sorgfältige Auswahl des vermittelten Dienstleisters, nicht jedoch für dessen Leistung selbst.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer auszuweisen ist.

Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart, spätestens vor Abschluss der Entladung oder unmittelbar nach Durchführung des Umzugs fällig.

Atlantis Umzüge kann eine Anzahlung verlangen, wenn dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart wurde.

Zahlungen können, je nach Vereinbarung, per Barzahlung, Überweisung oder in sonstiger vereinbarter Zahlungsform erfolgen.

Trinkgelder an Mitarbeiter von Atlantis Umzüge sind freiwillig und können nicht mit der Rechnung verrechnet werden.

Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist Atlantis Umzüge im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, das Umzugsgut zurückzubehalten, anzuhalten oder auf Kosten des Auftraggebers einzulagern.

10. Zahlung durch Dritte, Jobcenter, Arbeitgeber oder Behörden

Hat der Auftraggeber gegenüber einem Arbeitgeber, Jobcenter, Sozialleistungsträger, einer Behörde oder einer sonstigen dritten Stelle Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten, bleibt der Auftraggeber dennoch Vertragspartner von Atlantis Umzüge und grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Kostenübernahmen, Bewilligungen oder Zahlungszusagen rechtzeitig vorliegen.

Soweit eine Direktzahlung durch eine dritte Stelle vereinbart ist, hat der Auftraggeber diese Stelle anzuweisen, den fälligen Betrag direkt an Atlantis Umzüge zu zahlen.

Eine ausbleibende oder verspätete Zahlung durch Dritte entbindet den Auftraggeber nicht von seiner eigenen Zahlungspflicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

11. Termine, Wartezeiten und Hindernisse

Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich bestätigt wurden.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Atlantis Umzüge zum vereinbarten Termin Zugang zu den Lade- und Entladestellen erhält.

Entstehen Wartezeiten oder Verzögerungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, können diese gesondert berechnet werden. Dies gilt insbesondere bei:

  • fehlenden Schlüsseln
  • nicht zugänglicher Wohnung
  • nicht erreichbarem Auftraggeber
  • blockierten Zufahrten
  • fehlenden Parkmöglichkeiten
  • nicht vorbereiteten Möbeln
  • nicht gepackten Kartons
  • Verzögerungen durch Dritte
  • unzutreffenden Angaben des Auftraggebers

Kann der Umzug aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch von Atlantis Umzüge im gesetzlichen Umfang bestehen.

12. Halteverbotszone und Parkmöglichkeiten

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber für ausreichende Park- und Haltemöglichkeiten an der Lade- und Entladestelle verantwortlich.

Wird eine Halteverbotszone benötigt, muss diese rechtzeitig beantragt und eingerichtet werden. Übernimmt Atlantis Umzüge diese Leistung, erfolgt dies nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

Fehlende oder unzureichende Parkmöglichkeiten, längere Laufwege oder dadurch entstehende Wartezeiten können zu Mehrkosten führen.

13. Kündigung, Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann den Umzugsvertrag vor Durchführung des Umzugs kündigen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die Kündigung oder Stornierung sollte aus Nachweisgründen in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail, Brief oder Nachricht.

Im Falle einer Stornierung kann Atlantis Umzüge eine angemessene Entschädigung verlangen. Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende pauschale Stornokosten:

  • bis 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin: 30 % der vereinbarten Auftragssumme
  • bis 7 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin: 50 % der vereinbarten Auftragssumme
  • bis 3 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin: 75 % der vereinbarten Auftragssumme
  • weniger als 3 Tage vor dem vereinbarten Umzugstermin oder bei Nichtantreffen des Auftraggebers: 90 % der vereinbarten Auftragssumme

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Atlantis Umzüge kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Atlantis Umzüge bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

14. Terminverschiebung

Eine Terminverschiebung ist nur nach Absprache mit Atlantis Umzüge möglich.

Kann ein Ersatztermin gefunden werden, kann Atlantis Umzüge die durch die Verschiebung entstandenen Mehrkosten berechnen.

Wird ein vereinbarter Termin kurzfristig verschoben und kann Atlantis Umzüge die eingeplanten Kapazitäten nicht anderweitig einsetzen, können die Regelungen zur Stornierung entsprechend gelten.

15. Rücktritt oder Verschiebung durch Atlantis Umzüge

Atlantis Umzüge ist berechtigt, den Umzug zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar wird, die Atlantis Umzüge nicht zu vertreten hat.

Hierzu gehören insbesondere:

  • höhere Gewalt
  • extreme Wetterbedingungen
  • Unfall
  • plötzliche Erkrankung wesentlicher Mitarbeiter
  • behördliche Maßnahmen
  • Straßensperrungen
  • technische Ausfälle
  • unvorhersehbare Ereignisse

Atlantis Umzüge wird den Auftraggeber in einem solchen Fall unverzüglich informieren und, soweit möglich, einen Ersatztermin anbieten.

16. Haftungsgrundsätze

Atlantis Umzüge haftet nach den gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung.

Die Haftung besteht insbesondere für Schäden, die während der Obhut von Atlantis Umzüge durch schuldhaftes Verhalten verursacht werden.

Für Schäden, die bereits vor Beginn des Umzugs vorhanden waren, haftet Atlantis Umzüge nicht. Bereits vorhandene Schäden können auf Wunsch des Auftraggebers oder von Atlantis Umzüge vor Beginn des Umzugs dokumentiert werden.

17. Haftungshöchstbetrag

Die Haftung von Atlantis Umzüge wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes ist auf den gesetzlich vorgesehenen Betrag von 620,00 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, begrenzt.

Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung auf den gesetzlich vorgesehenen Betrag begrenzt.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, gegen Zahlung einer gesonderten Vergütung eine weitergehende Haftung oder eine zusätzliche Transportversicherung zu vereinbaren.

18. Haftungsausschlüsse und besondere Gefahren

Atlantis Umzüge ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die Atlantis Umzüge auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen nicht abwenden konnte.

Atlantis Umzüge haftet insbesondere nicht, soweit der Schaden auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  • ungenügende Verpackung durch den Auftraggeber
  • fehlende oder unzureichende Kennzeichnung zerbrechlicher Gegenstände
  • Behandeln, Verladen oder Entladen durch den Auftraggeber oder dessen Helfer
  • Transport von Gegenständen in vom Auftraggeber selbst gepackten Kartons oder Behältern, wenn der Schaden auf die Verpackung zurückzuführen ist
  • natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes
  • Bruch-, Rost-, Auslauf-, Funktions- oder Verderbschäden, die auf die Eigenart des Gegenstandes zurückzuführen sind
  • nicht gesicherte bewegliche Teile an Elektrogeräten oder Möbeln
  • Transport von Pflanzen oder lebenden Tieren
  • Transport von Bargeld, Schmuck, Urkunden, Wertpapieren, Edelmetallen, Münzen oder vergleichbaren Wertsachen, sofern diese nicht ausdrücklich zur Beförderung übernommen wurden
  • Schäden an Möbeln, die wegen Alter, Materialzustand oder Vorbeschädigung besonders schadenanfällig sind
  • Schäden aufgrund ungeeigneter Raum-, Treppenhaus- oder Zugangsverhältnisse, sofern der Auftraggeber trotz Hinweis auf Durchführung besteht

Atlantis Umzüge kann sich auf Haftungsausschlüsse nur berufen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

19. Wegfall der Haftungsbegrenzung

Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine vorsätzliche oder leichtfertige Handlung oder Unterlassung von Atlantis Umzüge oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist und in dem Bewusstsein gehandelt wurde, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

20. Schadensanzeige

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Umzugsgut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste zu prüfen.

Äußerlich erkennbare Schäden oder Verluste sollten möglichst sofort auf dem Ablieferungsbeleg oder in einem Schadensprotokoll festgehalten werden. Sie müssen Atlantis Umzüge spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden.

Äußerlich nicht erkennbare Schäden oder Verluste müssen Atlantis Umzüge innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt werden.

Schadensanzeigen müssen in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Die Schadensanzeige muss den Schaden möglichst konkret beschreiben. Pauschale Angaben wie „mehrere Sachen beschädigt“ reichen in der Regel nicht aus.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Schadensanzeige.

21. Transportversicherung und weitergehende Haftung

Atlantis Umzüge weist den Auftraggeber darauf hin, dass die gesetzliche Haftung begrenzt ist.

Der Auftraggeber kann vor Durchführung des Umzugs eine zusätzliche Transportversicherung oder eine weitergehende Haftungsvereinbarung anfragen.

Eine solche Zusatzversicherung oder Haftungserweiterung kommt nur zustande, wenn sie ausdrücklich vereinbart und im Angebot, Auftrag oder Versicherungsdokument festgehalten wurde.

Die Kosten einer zusätzlichen Versicherung trägt der Auftraggeber.

22. Lagerung

Wird eine Einlagerung vereinbart, gelten die hierfür getroffenen individuellen Vereinbarungen. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Lagervergütung monatlich im Voraus zu zahlen.

Der Auftraggeber bleibt Eigentümer des eingelagerten Gutes und ist verpflichtet, Atlantis Umzüge Änderungen seiner Anschrift und Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen.

Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung der Lagervergütung in Verzug, stehen Atlantis Umzüge die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere Zurückbehaltungsrechte und Pfandrechte.

Eine Verwertung eingelagerter Güter erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

23. Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

Atlantis Umzüge hat wegen aller fälligen Forderungen aus dem Umzugsvertrag ein gesetzliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht am Umzugsgut, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Atlantis Umzüge kann die Herausgabe des Umzugsgutes verweigern, solange fällige Forderungen aus dem Auftrag nicht erfüllt sind.

24. Aufrechnung

Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Atlantis Umzüge nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

Dies gilt nicht für Ansprüche des Auftraggebers, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen und in einem Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung von Atlantis Umzüge stehen.

25. Datenschutz

Atlantis Umzüge verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses, zur Kommunikation, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Rechtsgrundlage an Dritte weitergegeben.

Eine gesonderte Datenschutzerklärung kann auf der Website oder auf Anfrage bereitgestellt werden. Die aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie auf dieser Website.

26. Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von Atlantis Umzüge.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Verlegt ein Verbraucher nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland oder ist sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, kann der Sitz von Atlantis Umzüge Gerichtsstand sein, soweit gesetzlich zulässig.

27. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie gesetzlich anwendbar sind.

28. Mündliche Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollten aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.

29. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.